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Die Arzneimittelversorgung in der GKV unterliegt zahlreichen Regelwerken. Die Begriffe wie Arzneimittel-Richtlinie, Festbeträge, Rabattverträge oder auch AMNOG stellen dabei nur einen Bruchteil des komplexen Systems dar. Besonders für Krankenkassenmitarbeiter ist es in der Beratung der Versicherten essenziell, sich in diesem Dschungel aus zahlreichen sozial- und arzneimittelrechtlichen Regelungen und Begrifflichkeiten zurechtzufinden.