03/19 | Hämophilie: Behandlungsstandards sichern und durch Rabattverträge Einsparungen erzielen


Mit dem Ende Juni vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) steht eine Umstrukturierung der Versorgung von Hämophilie-Patienten bevor. Das Gesetz hat neben den angestrebten Auswirkungen auf die Arzneimittelsicherheit auch wirtschaftliche Konsequenzen. Die GWQ wird für ihre Kundenkassen daher Verträge abschließen, mit denen die hohen Behandlungsstandards der Hämophilie-Zentren gewährleistet bleiben und mittel- und langfristig nennenswerte Einsparungen bei der Versorgung mit den notwendigen Arzneimitteln erzielt werden können.

Das Gesetz sieht vor, dass die zur Behandlung von Patienten mit Hämophilie erforderlichen Blutgerinnungsfaktoren ein Jahr nach In-Kraft-Treten des GSAV an den Vertriebsweg Apotheke gebunden werden. Die bisherige Praxis der Direktlieferung von Präparaten durch die Hersteller haben die Zentren für eine Querfinanzierung durch Einkaufsvorteile genutzt. Zu den tatsächlich bezahlten Preisen haben die Krankenkassen keine Informationen und keine Einflussmöglichkeiten, sie zahlen bisher „Zentrumspreise“, die Behandlung und Arzneimittel abdecken.

Mit dem neuen Vertriebsweg „Apotheke“ geht eine sehr wünschenswerte Preistransparenz einher. Angesichts einer großen Anbietervielfalt im Bereich der Faktorpräparate verhandelt das GWQ-Arzneimittelmanagement deshalb bereits Rabattverträge mit den Herstellern, die zu deutlichen Einsparungen führen werden. Dabei gilt: Je mehr Krankenkassen sich dem bundesweiten GWQ-Mustervertrag mit dem Berufsverband BDDH (Berufsverband der Deutschen Hämostaseologen) anschließen, desto größer der Anreiz für die Hersteller, diesen Kassen schnell attraktive Rabatte anzubieten. Denn die GWQ-Verträge nach § 132i SGB V geben den Zentren wirtschaftliche Anreize, die Arzneimittel der GWQ-Rabattpartner einzusetzen.

Hauptziel der Versorgungsverträge ist es, weiterhin die zentrale und kontinuierliche Behandlung der Versicherten durch spezialisierte Zentren sicherzustellen. Deshalb erhalten diese Zentren künftig für die Beibehaltung der hohen Qualitätsstandards und für besondere ärztliche Aufwendungen zur medizinischen Versorgung und Betreuung von Hämophilie-Patienten eine Basis-Vergütung. Im Gegenzug verpflichten sich die Zentren, im Rahmen ihrer Therapiehoheit besonders wirtschaftliche Faktorpräparate zu verordnen.

Zu den Vertragsinhalten hat die GWQ mit dem BDDH bereits eine Einigung erzielt. Dieser bundeseinheitliche Vertrag dient als Mustervertrag zur Übernahme durch die regionalen Zentren. Ziel der GWQ ist es, durch die neuen Verträge mit den Zentren nach § 132i SGB V in Verbindung mit Rabattverträgen mit der pharmazeutischen Industrie haushaltsrelevante Einsparungen zu realisieren und die heutige Versorgungsqualität der Patienten zu sichern.

Kassen, die noch keine Absichtserklärung unterzeichnet haben, können diese bei Dr. Anne Meyer (anne.meyer@gwq-serviceplus.de oder 0211/758498-591) anfodern.


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