04/18 | Größere Wettbewerbsfähigkeit und einfache Steuerung: Ab 2019 gibt es HzV à la GWQ auch in Baden-Württemberg


Ab 01. Januar 2019 gilt der in den meisten Regionen erfolgreich umgesetzte GWQ-Vertrag zur HzV nun auch in Baden-Württemberg. Damit steht der regional bedingt, leicht variierte Vertrag, mit seinen attraktiven Leistungen und hoher Akzeptanz bei den Hausärzten, nun auch den rund 630.000 Versicherten bei 22 teilnehmenden Krankenkassen zur Verfügung.

Der einheitliche GWQ-Vertrag löst den bislang geltenden Verbund-Vertrag ab, dessen Grundlage sind die in 2010 und später gefällten Schiedssprüche der analog abgeschlossenen Verträge. Die Übernahme des GWQ-Vertrags für Baden-Württemberg verbessert einerseits nochmals die Möglichkeiten zu einer einheitlichen Steuerung der Verträge. Vor allem aber stärkt er die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen im Südwesten. Denn anders als der mit Schiedssprüchen belegte Verbund-Vertrag, ist die GWQ-Lösung eine wettbewerbsfähige Alternative zur Weiterentwicklung der HzV.

Die GWQ hat den Übergang so organisiert, dass Ärzte und Versicherte reibungslos in den neuen Vertrag überführt werden. Für die teilnehmenden Krankenkassen entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Die ab 2019 geltende Regelung öffnet den Versicherten den Zugang zum umfangreichen Leistungsangebot des GWQ-Vertrags und sichert den Hausärzten eine faire und zeitgemäße Vergütung. Im Rahmen des Verbundvertrags hat es seit Beginn des Jahrzehnts keine Honoraranpassung gegeben, die festgelegte Vergütung basiert auf Berechnungen aus dem Jahr 2009. Nun verfügen die Kassen über eine attraktive Alternative zu den Verträgen der Wettbewerber im Land – gute Voraussetzungen dafür, dass die bundesweit (außer Bayern) ca. 4800 an den Verträgen teilnehmenden Ärzte bald mehr als 100.000 Versicherte im Rahmen der GWQ-HzV betreuen.


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