04/16 | TENS: Qualität, schneller als vom Gesetzgeber gefordert

Schon vor der für Frühjahr 2017 geplanten Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) hat die GWQ die im Gesetzesentwurf vorgesehene Aufnahme von Qualitätskriterien realisiert: Bei der am 1. Oktober gestarteten und mittlerweile abgeschlossenen Ausschreibung zur bundesweiten Versorgung mit TENS- und EMS-Geräten ging die schwa-medico GmbH als Gewinner aller vier Lose hervor, weil ihr Angebot nicht nur preislich, sondern auch qualitativ überzeugte. Erstmals hatte die GWQ bei ihrer Entscheidung zu 25 Prozent klar definierte Qualitätskriterien als Grundlage einbezogen.

Die Transkutane Elektrische Nervenstimulation (TENS) ist eine elek-tromedizinische Reizstromtherapie mit Wechselstrom in niedriger Frequenz. Sie dient vor allem der Behandlung von Schmerzen (Analgesie). Der Einsatz von Reizstrom zur Muskelstimulation wird als Elektromyostimulation (EMS) bezeichnet.

Die Technologie selbst ist nicht neu, qualitative Unterschiede hinsichtlich der Leistungen der Geräte sind gering. Die GWQ-Hilfsmittelmanager haben daher eine Wertungsmatrix erstellt, die eine Bewertung des Patientennutzens hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten, der Handhabbarkeit und nicht zuletzt der Qualität der Anwendungsberatung erlaubt. So wurden beispielsweise die Anzahl der verfügbaren Programme, die Verständlichkeit und die Mehrsprachigkeit der Bedienungsanleitungen, das Angebot einer persönlichen Beratung, eine Mindestelektrodengröße, ein Anleitungsvideo auf der Homepage des Leistungserbringers und natürlich die garantierten Lieferfristen verglichen und bewertet.

Die Versorgung der Versicherten der GWQ-Kundenkassen durch die schwa-medico GmbH startete zum 01.10.2016.


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